Schild am Zebrastreifen
Diese Meldung wurde am 11.09.2024 via api erstellt.
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Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Fußgängerüberweg ist bereits aus weiter Entfernung sichtbar.
Beim heranfahren an einen Fußgängerüberweg besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Wer einen Überweg bzw. die Aufstellflächen nicht vollständig überblicken kann, darf nur sofort anhaltebereit an diesen heranfahren.
Eine zusätzliche Beschilderung ist aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht erforderlich - diese würde die Sicht auf die Wartenden auf dem Gehweg nicht verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
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