Schurwaldstr. durch Schlichten - Gefahr für Kinder
Diese Meldung wurde am 10.02.2024 via api erstellt.
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Sehr geehrte Melderin,
im Rahmen des Lärmaktionsplans wurden in Schorndorf die am stärksten lärmbelasteten Bereiche identifiziert und Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen (in erster Linie Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h).
Für Schlichten wurden keine Lärmwerte berechnet, die eine Temporeduzierung für Pkw rechtfertigen würden. Für Lkw ab 7,5 t besteht bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Auch sonstige Faktoren die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden sind nicht ersichtlich. Die Schurwaldstraße ist ausreichend breit und bietet eine gute Übersicht. Bei einer Temporeduzierung handelt es sich um einen Grundrechtseingriff an den ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs erheblich übersteigt.
Dies ist hier nicht gegeben.
Wir haben jedoch den Vollzugsdienst gebeten, in der Schurwaldstraße in nächster Zeit eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüße
Ihr Fachbereich BürgerService, Sicherheit und Ordnung
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