Beschreibung der Meldung

Schurwaldstr. durch Schlichten - Gefahr für Kinder

Diese Meldung wurde am 10.02.2024 via api erstellt.

Guten Tag,
immer wieder muss ich feststellen, dass sich die Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Insbesondere aus Richtung Lichtenwald kommend bis zur Kurve im Schlichtener Zentrum. LKW´s brettern teilweise mit 50 km/h (obwohl 30 vorgegeben) und mehr durch Schlichten und auch PKW´s halten sich häufig nicht an die vorgegebenen 50. Nun gibt es bekanntlich direkt an der Schurwaldstr. Wohnhäuser mit Familien und kleinen Kindern. Ich habe von Bewohnern gehört, dass es bereits Petitionen gab, aus Schlichten eine komplette 30 er Zone zu machen wie es ja scheinbar bei fast allen Gemeinden außerhalb von Schorndorf üblich ist. Eine Radarkontrolle wäre zusätzlich erforderlich, um die Vorgaben auch tatsächlich umzusetzen. Meine Frage: Muss ein Kind erst überfahren werden bis das passiert?

Vielen Dank!

Meldungsposition
Details
Kategorie
Verkehr
Zuständig
Stadt Schorndorf
Geokoordinaten
48,7714 - 9,5019
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine
(autom. ermittelt: Haselbrunnenweg 5, 73614 Schorndorf, Germany
Status
Gelöst
Angehängte Dateien
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Bearbeitungshistorie

Gelöst
Silvia Lotz (Verkehrsangelegenheiten) am 13.02.2024 um 15:46 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Sehr geehrte Melderin,

im Rahmen des Lärmaktionsplans wurden in Schorndorf die am stärksten lärmbelasteten Bereiche identifiziert und Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen (in erster Linie Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h).
Für Schlichten wurden keine Lärmwerte berechnet, die eine Temporeduzierung für Pkw rechtfertigen würden. Für Lkw ab 7,5 t besteht bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Auch sonstige Faktoren die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden sind nicht ersichtlich. Die Schurwaldstraße ist ausreichend breit und bietet eine gute Übersicht. Bei einer Temporeduzierung handelt es sich um einen Grundrechtseingriff an den ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs erheblich übersteigt.
Dies ist hier nicht gegeben.
Wir haben jedoch den Vollzugsdienst gebeten, in der Schurwaldstraße in nächster Zeit eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen.

Mit freundlichen Grüße
Ihr Fachbereich BürgerService, Sicherheit und Ordnung


Ungeprüft
Silvia Lotz (Verkehrsangelegenheiten) am 13.02.2024 um 15:36 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Schorndorf" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe
Unregistrierter Nutzer am 10.02.2024 um 15:17 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Stadt Schorndorf" weitergeleitet.